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Lotta Faidini Coaching| AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel

1. Lotta Faidini (bürgerl. Braunert) bietet Embodied Life Coaching an.

2. Coaching ist ein Prozess. Er braucht Vertrauen und Zeit.

3. Das Angebot von Lotta Faidini Coaching richtet sich an Personen, die bereit sind,

ebenso wie ich Vertrauen und Zeit zu investieren, die bereit sind zu lernen, die

Verantwortung für sich selbst und die eigenen Handlungen und deren Folgen

übernehmen wollen und neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten ausprobieren

wollen.

4. Das Angebot richtet sich an Personen (nachfolgend „Klient*in“ genannt), die ihre

selbst gesetzten Coaching-Ziele aktiv erreichen wollen.

 

I. Allgemeines

5. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die

Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber*innen undLotta Faidini Coaching,

Lotta Braunert, Gartenstr. 15, 30453 Hannover (nachfolgend

„Auftragnehmerin/Coach“ genannt).

6. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – oder Auftragsbedingungen der Klient*in gelten

nur insoweit, als Auftragnehmerin diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

7. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehaltlich

abweichender Einzelabsprachen abschließend, gleichgültig, ob Auftragnehmerin den

Vertrag im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder im fremden Namen

für fremde Rechnung abschließt. Sie stellen den Rahmen für die Auftragsbeziehung

der Parteien dar und gelten auch für Vereinbarungen zwischen den Parteien, die über

den jeweiligen Auftrag hinaus, zusätzlich zu diesem oder in Ergänzung getroffen

werden (Leistungserweiterung). Die Parteien stellen klar, dass diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen im Übrigen auch in Bezug auf bereits zwischen den Parteien

vereinbarte und derzeit noch laufende Auftragsverhältnisse gelten.

8. Zur Sicherstellung des hiesigen Vertragszwecks behält Auftragnehmerin sich vor,

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Überwiegen von berechtigten Interessen

(Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der

wirtschaftlichen Verhältnisse) und soweit es für Klient*in zumutbar ist, zu ändern. Im

Fall einer Änderung wird Klient*in über den Inhalt der Änderung informiert und erhält

eine angemessene Frist zur Erklärung eines etwaigen Widerspruchs. Widerspricht

Klient*in nicht innerhalb der angemessenen Frist, so gilt die Änderung als in das

Auftragsverhältnis einbezogen.

9. Klient*in kann eine juristische Person sein. Klient*in kann das Leistungsangebot

persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person bzw. Personengruppe

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(nachfolgend „Teilnehmer*in“ genannt) benennen, die das Leistungsangebot

wahrnimmt. Klient*in bleibt in diesem Fall Vertragspartner*in von Auftragnehmer*in

und steht in vollem Umfang für das Verhalten der Teilnehmer*innen ein. Es sei denn,

es wird mit den Teilnehmer*innen eine separate Vertragsbeziehung eingegangen.

6. Auftragnehmer*in kann die Dienstleistungen persönlich erbringen oder sich

Kooperationspartner*innen und/ oder freier Mitarbeiter*innen bedienen.

 

II. Vertragsgegenstand

7. Ziel des Coachings ist die Erfassung und Verbesserung der gegenwärtigen privaten

und beruflichen Situation der Klient*in.

8. Für 1:1 Coachings werden die konkreten Themeninhalte, die Leistungsbeschreibung,

Ablauf und Zeiten in dem Kennenlerngespräch via Zoom, also online, getroffen, die

dann in einem Angebot verschriftlicht und Bestandteil dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen werden.

9. Des Weiteren ist Inhalt des Kennenlerngespräches der Umfang des Coachings, Regeln

für den Umgang miteinander sowie etwaige weitere Absprachen zu Vorgehen und

Ausmaß der Zusammenarbeit.

10. Ein Termin für ein Kennenlerngespräch kann per Anmeldeformular auf

www.lotta-faidini.de per E-Mail an hallo@lotta-faidini.de oder telefonisch unter

0176-57707935 (Mo – Fr, 10 bis 18 Uhr) angefragt werden.

11. Ein Kennenlerngespräch dauert ca. 30 bis 45 Minuten.

12. Das Kennenlerngespräch ist honorarfrei.

13. Soweit keine weiteren individuellen Abreden zwischen den Parteien getroffen wurden,

ergeben sich alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen aus diesen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Auftragsbestätigung und der

Annahmeerklärung (nachfolgend „Auftrag“ genannt).

14. Das Coaching kann sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung

durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Art der Durchführung erfolgt in

gemeinsamer Abstimmung zwischen den Parteien.

 

III. Vertragsschluss bei 1:1 Coachings

1. Auftragnehmerin erstellt ein schriftliches Angebot, in welchem die

Leistungsbestandteile sowie ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und die zu

leistenden Gegenleistungen aufgeführt werden. Dieses wird der Klient*in im Rahmen

eines Buchungsformulars übermittelt.

2. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail

ausreichend) durch Klient*in zustande.

3. Sofern die Annahme des Angebotes unter Abänderung des Leistungsumfangs erfolgt,

ist dies als neues Angebot der Klient*in zu bewerten. Unter diesen Umständen erfolgt

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der Vertragsabschluss unter der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der

Auftragnehmerin.

4. Zusätzliche spätere Erweiterungen und/ oder Änderungen des Auftrags bedürfen der

ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin. Führen die

Erweiterungen und/ oder Änderungen des Auftrags zu einem wesentlichen

Mehraufwand, behält sich Auftragnehmerin vor, eine neue Kalkulation unter

Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen zu erstellen. Die Bestätigung des neuen

Angebotes erfolgt entsprechend der unter Ziffer III 2 aufgeführten Modalitäten.

5. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache zwischen den

Parteien und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert

(übereinstimmende E-Mails werden als ausreichend erachtet).

6. Termine/ Zeitpunkte, die die Parteien nicht ausdrücklich als absolute Fristen

vereinbart haben, sind lediglich ungefähre Zeiteinschätzungen. Die Nichteinhaltung

solcher Zeiteinschätzungen zieht keine Folgen nach sich. Die Parteien werden sich für

den Fall der Nichteinhaltung gemeinsam auf eine neue Frist verständigen

(übereinstimmende E-Mails werden als ausreichend erachtet). Die Auftragnehmerin

bemüht sich, versäumte Coaching-Termine nachzuholen.

 

IV. Leistungen der Auftragnehmerin

1. Das Coaching wird durch die Auftragnehmerin persönlich erbracht.

2. Die Auftragnehmerin wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen

und Zwecke in jeder Phase des Coachings auf Nachfrage offen legen.

3. Die Auftragnehmerin arbeitet ehrlich, fair, konstruktiv, authentisch und

wertschätzend.

4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ausschließlich die Interessen der Klient*in zu

wahren und keine persönlichen, religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ziele

während oder nach dem Coaching zu verfolgen oder Werbung dafür zu betreiben.

5. Für die Nachhaltigkeit der Leistung der Auftragnehmerin ist eine

selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor-, und Nacharbeitung sowie die Umsetzung der

erarbeiteten Ergebnisse durch Klient*in und/ oder Teilnehmer*in erforderlich.

Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die Herbeiführung eines konkreten

Erfolgs.

 

V. Pflichten der Klient*in

1. Die Klient*in/ Teilnehmer*in ist während des gesamten Coachings für ihre

Gesundheit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich.

2. Die Klient*in/ Teilnehmer*in handelt in der Bekanntgabe von im Coaching

gewonnenen Erkenntnissen eigenverantwortlich gegenüber der Auftragnehmer*in.

3. Sofern die Durchführung des Auftrags online durchgeführt wird, wird sich Klient*in/

Teilnehmer*in um die notwendigen technischen Bedingungen bemühen (z.B. stabile

Internetverbindung, aktuelle Browserversion). Auftragnehmerin übernimmt keine

Haftung im Falle eines technischen Ausfalls während der Durchführung des Auftrags.

In diesem Zusammenhang kann Klient*in/ Teilnehmer*in nicht von der

Zahlungspflicht entbunden werden.

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4. Die Klient*in/ Teilnehmer*in hat die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten.

Falls sie verhindert ist, muss sie der Auftragnehmerin dies rechtzeitig mitteilen. Eine

Mitteilung hat telefonisch oder per SMS/Whatsapp/Anruf unter 0176/ 57707935 zu

erfolgen. Die Klientin kann ein angesetztes Coaching bis zu 12 Stunden vor Beginn

des nächsten vereinbarten Coaching-Termins aus wichtigem Grund absagen und um

einen neuen Termin bitten. Trifft die Absage später als 12 Stunden vor dem

vereinbarten Termin ein, entfällt der Coaching-Termin ersatzlos. Eine Entbindung der

Zahlungspflicht ist ausgeschlossen.

5. Kommt Klient*in/ Teilnehmer*in den Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, so

hat sie* alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere mögliche

Verzögerungen hinsichtlich der Leistungserbringung sowie damit verbundene Kosten

zu vertreten. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Die

Rechtzeitigkeit im vorgenannten Sinn ist nur gewahrt, sofern die Einhaltung von

vereinbarten Fristen/ Deadlines oder die Erbringung des beauftragten

Leistungsangebotes ordnungsgemäß und unter regulärem Arbeitszeitaufwand von

Auftragnehmerin möglich bleibt/ nicht gefährdet ist.

6. Klient*in/Teilnehmer*in erhält vor der Durchführung des Auftrags die

entsprechenden Zugangsdaten per E-Mail. Klient*in/ Teilnehmer*in ist verspflichtet,

sorgsam mit den Zugangsdaten umzugehen. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte

ist ausdrücklich untersagt. Gleichzeitig ist Klient*in/ Teilnehmer*in angehalten, einen

unberechtigten Zugriff durch Dritte zu unterbinden.

7. Klient*in / Teilnehmer*in verpflichtet sich, keine Bild-, Bildton-, Ton- und/ oder

sonstige Aufnahmen zu erstellen. Klient*in obliegt es, die Teilnehmer*in über das

Verbot zu unterrichten.

 

VI. Lotta Faidini Events

8. Das Leistungsangebot der Auftragnehmerin umfasst auch die Durchführung von

Events/Veranstaltungen. Inhalt der Events/Veranstaltungen sind insbesondere Aufbau

von Selbstbewusstsein, Körper- und Selbstakzeptanz.

9. Detaillierte Informationen zu dem entsprechenden Event/Veranstaltung, insbesondere

zu Leistungsumfang, Preis und Buchungsfrist werden auf der Homepage

(https://www.lotta-faidini.de/) zur Verfügung gestellt.

10. Die Interessierte* kann ein Ticket für ein Lotta Faidini Event über die Plattform

"Fyndery" oder "Elopage" kaufen.

11. Der Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Interessierten* über die Teilnahme an der

Veranstaltung kommt dadurch zustande, dass Auftragnehmerin die Buchung der

Interessierten* in Text- oder Schriftform bestätigt. Sofern eine Buchung über Fyndery

oder Elopage erfolgt, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von

Fyndery oder Elopage.

12. Auftragnehmerin setzt für alle Veranstaltungen eine Mindest- und eine

Maximalteilnehmerzahl fest. Liegen mehr Buchungen vor als Plätze vorhanden sind,

entscheidet Auftragnehmerin nach eigenem Ermessen über die Teilnahme.

13. Events werden sowohl als Präsenzveranstaltung als auch online angeboten.

14. Der Verkauf der Tickets wird über den externen Anbieter "fyndery" oder "elopage"

abgewickelt.

15. Ausgewiesene Rabatte richten sich nach den jeweiligen Angeboten.

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9. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewährung eines angebotenen Rabattes ist die

abgeschlossene Übermittlung der Daten aus dem Anmeldeformular an die

Auftragnehmerin bzw. gegebenenfalls Zugang der entsprechenden E-Mail.

10. Eine Kombination mehrerer Rabattaktionen ist nicht möglich.

11. Das Entgelt für die Teilnahme an der Veranstaltung umfasst, wenn nicht im Einzelfall

anders angegeben, lediglich die persönliche Teilnahme der Interessierten* bzw. von

Dritten, deren Teilnahme die Interessierte* gebucht hat.

12. Anreise und Übernachtung gehören nicht zum Leistungsumfang.

13. Bei Stornierungen durch die Interessierte* kann eine Rückerstattung von gebuchten

Tickets unter gewissen Umständen ermöglicht werden. In jedem Fall erfolgt eine

Rückerstattung der gebuchten Tickets, wenn die Auftragnehmerin das Event mangels

erreichter Mindestteilnehmer*innenzahl absagt. Versäumte oder durch die

Auftragnehmerin abgesagte Event-Termine können nicht nachgeholt werden.

14. Auftragnehmerin ermöglicht im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und nach billigem

Ermessen die Teilnahme von Ersatzteilnehmer*innen, ohne zusätzliche Entgelte in

Rechnung zu stellen. Die Interessierte* muss Auftragnehmerin eine etwaige

Ersatzteilnehmer*in unverzüglich, spätestens aber am 8. Tag vor der Veranstaltung, in

Textform benennen. Auftragnehmerin wird der Interessierten* unverzüglich,

spätestens aber am 4. Tag vor der Veranstaltung, darüber informieren, ob die benannte

Ersatzteilnehmer*in an der Veranstaltung teilnehmen kann oder nicht.

 

VII. Vergütung

15. Die Höhe der Vergütung für 1:1 Coachings wird in Form eines Pauschalbetrages

individuell festgelegt und richtet sich nach dem individuellen Umfang des Coachings.

Die individuellen Vergütungsregelungen werden sodann in dem Angebot

zusammengefasst. Des Weiteren ergibt sich die Vergütung aus den hier aufgeführten

Kündigungsregelungen.

16. Sofern keine Regelung über eine Vergütung der Auftragnehmerin im Angebot

aufgeführt ist, so ist die Leistungserbringung mit einem Stundenhonorar von EUR

150,- zzgl. der gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer zu vergüten.

17. Vergütungen werden grundsätzlich in einer Zahlung in Höhe des vollen Betrages

beglichen.

18. In ausgewiesenen Fällen kann die Vergütung für 1:1 Coachings nach Absprache in

Teilzahlungen gezahlt werden.

19. Die Zahlung für 1:1 Coachings erfolgt nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung per

Überweisung auf das Konto der Auftragnehmerin. Zahlungsziel und Bankverbindung

sind auf der Rechnung ausgewiesen.

20. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Netto-Beträge zzgl. der gesetzlich

geltenden Umsatzsteuer.

Sollten Reisekosten seitens der Auftragnehmerin anfallen, werden die Parteien* eine

einvernehmliche Lösung über die Übernahme der angefallenen Kosten herbeiführen.

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VIII. Vertragslaufzeit

1. Die Vertragslaufzeit endet mit der vollständigen Erfüllung des im Auftrag

festgehaltenen Leistungsangebots.

2. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt

werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter

Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der

beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur

vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet

werden kann.

3. Sofern Klient*in den Auftrag ohne Vorhandensein eines wichtigen Grundes kündigt,

steht der Auftragnehmerin die vereinbarte Vergütung zu. Gegebenenfalls ersparte

Aufwendungen oder erworbene Vergütungen für ihre anderweitig eingesetzte

Arbeitskapazität finden Anrechnung. Der Klient*in steht es frei, einen höheren Betrag

als die von Auftragnehmerin ersparten Aufwendungen mit entsprechenden

Nachweisen darzulegen.

4. Anstatt den Auftrag zu stornieren, kann alternativ eine andere Klient*in benannt

werden.

5. Die Auftragnehmerin behält sich ebenfalls das Recht vor, den Vertrag fristlos zu

kündigen. Als Gründe für eine fristlose Kündigung gelten insbesondere, wiederholtes

unentschuldigtes Fernbleiben, Zahlungsverzug mit mehr als zwei Raten oder

wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung.

6. Die Parteien* sind von ihren jeweiligen Verpflichtungen zur Leistung befreit, sofern

und soweit die Leistungserbringung aufgrund von Umständen nicht möglich ist, die

von der jeweils betroffenen Partei nicht zu vertreten sind („höhere Gewalt“), wie

nachfolgend definiert.

7. Als höhere Gewalt gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Ereignisse, die –

selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Parteien*

liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare

Bemühungen der Parteien* nicht verhindert werden können. Hierzu zählen Krieg,

kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch,

Ausrufen eines Notstands, Ausschreitungen, Massendemonstrationen, Streiks und

rechtmäßige Aussperrungen, Terrorismus, Terrorgefahr, Embargo,

Regierungsanordnung, Epidemien, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß

einer Katastrophe, Erdbeben, Erdrutsch sowie nicht von der Auftragnehmerin

verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Leistungsstörungen

auf Seiten der Auftragnehmerin beauftragten Dritten gelten nur dann als höhere

Gewalt, wenn der Dritte seinerseits durch ein Ereignis in diesem Sinn an der

Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert wird.

8. Die Parteien* werden einander über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt

gemäß vorstehender Ziffer 7, insbesondere auf dessen Auswirkung auf bestehende

Vertragsbeziehungen und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.

Die Parteien haben sich über das weitere Vorgehen abzustimmen und festzulegen, in

welcher Weise nach Wegfall der höheren Gewalt der Auftrag der Auftragnehmerin

umgesetzt werden sollen.

9. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind

beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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10. Die Auftragnehmerin hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz der bis dahin erbrachten

Leistungen, wobei dazu auch Ansprüche Dritter zählen, die die Auftragnehmerin im

Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.

11. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. Als Schadensersatz kann die

Auftragnehmerin den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten eigenen

Leistungen sowie 60 % des Wertes der noch nicht erbrachten eigenen Leistungen

verlangen. Klient*in/ Teilnehmer*in bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt

nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die

Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Auftragnehmerin

vorbehalten. Als Schaden gelten ebenso Ansprüche Dritter, die im Vertrauen auf die

Durchführung des Vertrages beauftragt worden sind.

 

IX. Vertraulichkeit

12. Lotta Faidini bietet den Interessierten* einen geschützten Rahmen. Die Interessierten*

behandeln die besprochenen Themen im Zusammenhang mit den Namen der anderen

Interessierten* vertraulich.

13. Die Veröffentlichung von Themen im Zusammenhang mit Namen der Interessierten*

ist untersagt und führt zum Ausschluss aus dem Event.

14. Bezüglich des 1:1 Coaching werden sowohl Auftragnehmerin als auch Klient*in/

Teilnehmer*innen alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen

geheim halten. Die Parteien* verpflichten sich insbesondere, dabei alle Informationen,

Inhalte und Gegenstände (nachfolgend „Informationen“ genannt), die der jeweiligen

Partei im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten oder selbst erstellt hat, inklusive

aller hiervon gefertigten Kopien oder sonstige Reproduktionen, so sorgfältig

aufzubewahren, dass sie nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können. Dies

gilt sinngemäß auch für elektronisch gespeicherte Daten und Datensätze. Die

Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort und endet erst,

wenn die Informationen öffentlich bekannt geworden sind.

15. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für solche Informationen, hinsichtlich derer die

entsprechende Partei beweisen kann,

a. dass die Information zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt ist und

dieser Umstand nicht auf ein Fehlverhalten der entsprechenden Partei zurück zu führen

ist.

b. dass die vertraulichen Informationen der entsprechenden Partei auf anderen Wegen

zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass eine gegenüber der anderen Partei unmittelbar

oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und ein Recht zur

Weitergabe dieser Information bestand.

c. die entsprechende Partei aufgrund Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung

zur Weitergabe verpflichtet ist, sofern sie zuvor die andere Partei über die

beabsichtigte Weitergabe informiert hat und die nach Gesetz vorgesehenen und

angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Weitergabe so gering

wie möglich zu halten.

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X. Haftung und Gewährleistung

1. Die Klient*in haftet für Schäden, die sie an den zur Verfügung gestellten

Räumlichkeiten vor, während und nach einem Event oder Coaching verursacht hat, in

vollem Umfang selbst.

2. Die Gewährleistungsansprüche der Klient*in entsprechen den gesetzlichen

Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung wird durch die folgenden Klauseln

gesondert beschränkt.

3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer

Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach

bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen.

5. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung gibt es nicht.

Eine Haftung ist ausgeschlossen.

6. Ansprüche der Klient*in/ Interessierten* auf Schadensersatz sind grundsätzlich

ausgeschlossen.

7. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

Pflichtverletzung beruhen. Ferner gilt eine Haftungsbeschränkung nicht für Schäden

aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und für

sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen und/ oder gesetzlichen Vertreter

beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf solche Schäden begrenzt, die als

vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind.

 

XI. Sonstiges

1. Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung im Rahmen des Auftrags in eigener

Verantwortung und nach eigenem fachlichem Ermessen. Auftragnehmerin ist nicht an

Weisungen der Klient*in gebunden. Sofern die Auftragnehmerin

Kooperationspartner*innen oder freie Mitarbeiter*innen zur Durchführung des

Auftrags einsetzt, gilt das Vorgenannte entsprechend.

2. Auftragnehmerin sowie die von ihr eingesetzten Kooperationspartner*innen oder freie

Mitarbeiter*innen erhalten das Recht, den Namen und etwaige Kennzeichen von

Klient*in als Referenz für die eigene Arbeit zu verwenden.

XII. Datenschutz

1. Auftragnehmerin erhebt und verarbeitet die im Rahmen dieser Vertragsbeziehung von

Klient*in erhaltenen personenbezogenen Daten.

2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten von

Klient*in erfolgt zum Zweck der Durchführung des Vertrages. Insoweit beruht die

Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.

3. Des Weiteren ergeben sich die Zwecke der Datenverarbeitung aus gesetzlichen

Verpflichtungen der Auftragnehmerin, z.B. gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und

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Nachweispflichten gegenüber den Finanzbehörden. Insoweit beruht die

Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO.

4. Außerdem kann sich der Zweck der Datenverarbeitung aus berechtigten Interessen der

Auftragnehmerin oder Dritter ergeben, wenn und so weit die Interessen, Grundrechte

und Grundfreiheiten der Klient*in nicht überwiegen (z.B. dauerhaftes Archivieren zur

Dokumentation des beruflichen Schaffens). Insoweit beruht die Datenerhebung und

Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO.

5. Weitere Informationen (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) finden sich in der

Datenschutzerklärung der Beraterin zu diesem Vertrag und/ oder unter

https://www.soulrebelcoaching.de/j/privacy .

XIII. Schlussbestimmungen

1. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar wird

oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin

wirksam.

2. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine

solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung für beide Seiten bestmöglich

verwirklicht.

3. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag durch individuelle

Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen

sowie -ergänzungen der Schriftform. Derjenige, der sich auf eine nicht der

schriftlichen Form entsprechenden Nebenabrede beruft, trägt die Beweislast.

4. Gerichtsstand ist Berlin.

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Widerruf

Soweit Sie Verbraucher*in sind, kann Die Teilnahme an einem Event/ Veranstaltung oder 1:1

Coaching binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lotta Faidini Coaching, Lotta

Braunert, Gartenstr. 15, 30453 Hannover, hallo@lotta-faidini.de) mittels einer eindeutigen

Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte

Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung

des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen

erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die

sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,

günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn

Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses

Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe

Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,

mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen

dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und

senden Sie es zurück.)

An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-

Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den

Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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