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Lotta Faidini Coaching| AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
1. Lotta Faidini (bürgerl. Braunert) bietet Embodied Life Coaching an.
2. Coaching ist ein Prozess. Er braucht Vertrauen und Zeit.
3. Das Angebot von Lotta Faidini Coaching richtet sich an Personen, die bereit sind,
ebenso wie ich Vertrauen und Zeit zu investieren, die bereit sind zu lernen, die
Verantwortung für sich selbst und die eigenen Handlungen und deren Folgen
übernehmen wollen und neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten ausprobieren
wollen.
4. Das Angebot richtet sich an Personen (nachfolgend „Klient*in“ genannt), die ihre
selbst gesetzten Coaching-Ziele aktiv erreichen wollen.
I. Allgemeines
5. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber*innen undLotta Faidini Coaching,
Lotta Braunert, Gartenstr. 15, 30453 Hannover (nachfolgend
„Auftragnehmerin/Coach“ genannt).
6. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – oder Auftragsbedingungen der Klient*in gelten
nur insoweit, als Auftragnehmerin diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
7. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehaltlich
abweichender Einzelabsprachen abschließend, gleichgültig, ob Auftragnehmerin den
Vertrag im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder im fremden Namen
für fremde Rechnung abschließt. Sie stellen den Rahmen für die Auftragsbeziehung
der Parteien dar und gelten auch für Vereinbarungen zwischen den Parteien, die über
den jeweiligen Auftrag hinaus, zusätzlich zu diesem oder in Ergänzung getroffen
werden (Leistungserweiterung). Die Parteien stellen klar, dass diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Übrigen auch in Bezug auf bereits zwischen den Parteien
vereinbarte und derzeit noch laufende Auftragsverhältnisse gelten.
8. Zur Sicherstellung des hiesigen Vertragszwecks behält Auftragnehmerin sich vor,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Überwiegen von berechtigten Interessen
(Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der
wirtschaftlichen Verhältnisse) und soweit es für Klient*in zumutbar ist, zu ändern. Im
Fall einer Änderung wird Klient*in über den Inhalt der Änderung informiert und erhält
eine angemessene Frist zur Erklärung eines etwaigen Widerspruchs. Widerspricht
Klient*in nicht innerhalb der angemessenen Frist, so gilt die Änderung als in das
Auftragsverhältnis einbezogen.
9. Klient*in kann eine juristische Person sein. Klient*in kann das Leistungsangebot
persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person bzw. Personengruppe
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(nachfolgend „Teilnehmer*in“ genannt) benennen, die das Leistungsangebot
wahrnimmt. Klient*in bleibt in diesem Fall Vertragspartner*in von Auftragnehmer*in
und steht in vollem Umfang für das Verhalten der Teilnehmer*innen ein. Es sei denn,
es wird mit den Teilnehmer*innen eine separate Vertragsbeziehung eingegangen.
6. Auftragnehmer*in kann die Dienstleistungen persönlich erbringen oder sich
Kooperationspartner*innen und/ oder freier Mitarbeiter*innen bedienen.
II. Vertragsgegenstand
7. Ziel des Coachings ist die Erfassung und Verbesserung der gegenwärtigen privaten
und beruflichen Situation der Klient*in.
8. Für 1:1 Coachings werden die konkreten Themeninhalte, die Leistungsbeschreibung,
Ablauf und Zeiten in dem Kennenlerngespräch via Zoom, also online, getroffen, die
dann in einem Angebot verschriftlicht und Bestandteil dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden.
9. Des Weiteren ist Inhalt des Kennenlerngespräches der Umfang des Coachings, Regeln
für den Umgang miteinander sowie etwaige weitere Absprachen zu Vorgehen und
Ausmaß der Zusammenarbeit.
10. Ein Termin für ein Kennenlerngespräch kann per Anmeldeformular auf
www.lotta-faidini.de per E-Mail an hallo@lotta-faidini.de oder telefonisch unter
0176-57707935 (Mo – Fr, 10 bis 18 Uhr) angefragt werden.
11. Ein Kennenlerngespräch dauert ca. 30 bis 45 Minuten.
12. Das Kennenlerngespräch ist honorarfrei.
13. Soweit keine weiteren individuellen Abreden zwischen den Parteien getroffen wurden,
ergeben sich alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen aus diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Auftragsbestätigung und der
Annahmeerklärung (nachfolgend „Auftrag“ genannt).
14. Das Coaching kann sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung
durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Art der Durchführung erfolgt in
gemeinsamer Abstimmung zwischen den Parteien.
III. Vertragsschluss bei 1:1 Coachings
1. Auftragnehmerin erstellt ein schriftliches Angebot, in welchem die
Leistungsbestandteile sowie ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und die zu
leistenden Gegenleistungen aufgeführt werden. Dieses wird der Klient*in im Rahmen
eines Buchungsformulars übermittelt.
2. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail
ausreichend) durch Klient*in zustande.
3. Sofern die Annahme des Angebotes unter Abänderung des Leistungsumfangs erfolgt,
ist dies als neues Angebot der Klient*in zu bewerten. Unter diesen Umständen erfolgt
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der Vertragsabschluss unter der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der
Auftragnehmerin.
4. Zusätzliche spätere Erweiterungen und/ oder Änderungen des Auftrags bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin. Führen die
Erweiterungen und/ oder Änderungen des Auftrags zu einem wesentlichen
Mehraufwand, behält sich Auftragnehmerin vor, eine neue Kalkulation unter
Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen zu erstellen. Die Bestätigung des neuen
Angebotes erfolgt entsprechend der unter Ziffer III 2 aufgeführten Modalitäten.
5. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache zwischen den
Parteien und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert
(übereinstimmende E-Mails werden als ausreichend erachtet).
6. Termine/ Zeitpunkte, die die Parteien nicht ausdrücklich als absolute Fristen
vereinbart haben, sind lediglich ungefähre Zeiteinschätzungen. Die Nichteinhaltung
solcher Zeiteinschätzungen zieht keine Folgen nach sich. Die Parteien werden sich für
den Fall der Nichteinhaltung gemeinsam auf eine neue Frist verständigen
(übereinstimmende E-Mails werden als ausreichend erachtet). Die Auftragnehmerin
bemüht sich, versäumte Coaching-Termine nachzuholen.
IV. Leistungen der Auftragnehmerin
1. Das Coaching wird durch die Auftragnehmerin persönlich erbracht.
2. Die Auftragnehmerin wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen
und Zwecke in jeder Phase des Coachings auf Nachfrage offen legen.
3. Die Auftragnehmerin arbeitet ehrlich, fair, konstruktiv, authentisch und
wertschätzend.
4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ausschließlich die Interessen der Klient*in zu
wahren und keine persönlichen, religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ziele
während oder nach dem Coaching zu verfolgen oder Werbung dafür zu betreiben.
5. Für die Nachhaltigkeit der Leistung der Auftragnehmerin ist eine
selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor-, und Nacharbeitung sowie die Umsetzung der
erarbeiteten Ergebnisse durch Klient*in und/ oder Teilnehmer*in erforderlich.
Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die Herbeiführung eines konkreten
Erfolgs.
V. Pflichten der Klient*in
1. Die Klient*in/ Teilnehmer*in ist während des gesamten Coachings für ihre
Gesundheit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich.
2. Die Klient*in/ Teilnehmer*in handelt in der Bekanntgabe von im Coaching
gewonnenen Erkenntnissen eigenverantwortlich gegenüber der Auftragnehmer*in.
3. Sofern die Durchführung des Auftrags online durchgeführt wird, wird sich Klient*in/
Teilnehmer*in um die notwendigen technischen Bedingungen bemühen (z.B. stabile
Internetverbindung, aktuelle Browserversion). Auftragnehmerin übernimmt keine
Haftung im Falle eines technischen Ausfalls während der Durchführung des Auftrags.
In diesem Zusammenhang kann Klient*in/ Teilnehmer*in nicht von der
Zahlungspflicht entbunden werden.
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4. Die Klient*in/ Teilnehmer*in hat die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten.
Falls sie verhindert ist, muss sie der Auftragnehmerin dies rechtzeitig mitteilen. Eine
Mitteilung hat telefonisch oder per SMS/Whatsapp/Anruf unter 0176/ 57707935 zu
erfolgen. Die Klientin kann ein angesetztes Coaching bis zu 12 Stunden vor Beginn
des nächsten vereinbarten Coaching-Termins aus wichtigem Grund absagen und um
einen neuen Termin bitten. Trifft die Absage später als 12 Stunden vor dem
vereinbarten Termin ein, entfällt der Coaching-Termin ersatzlos. Eine Entbindung der
Zahlungspflicht ist ausgeschlossen.
5. Kommt Klient*in/ Teilnehmer*in den Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, so
hat sie* alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere mögliche
Verzögerungen hinsichtlich der Leistungserbringung sowie damit verbundene Kosten
zu vertreten. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Die
Rechtzeitigkeit im vorgenannten Sinn ist nur gewahrt, sofern die Einhaltung von
vereinbarten Fristen/ Deadlines oder die Erbringung des beauftragten
Leistungsangebotes ordnungsgemäß und unter regulärem Arbeitszeitaufwand von
Auftragnehmerin möglich bleibt/ nicht gefährdet ist.
6. Klient*in/Teilnehmer*in erhält vor der Durchführung des Auftrags die
entsprechenden Zugangsdaten per E-Mail. Klient*in/ Teilnehmer*in ist verspflichtet,
sorgsam mit den Zugangsdaten umzugehen. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte
ist ausdrücklich untersagt. Gleichzeitig ist Klient*in/ Teilnehmer*in angehalten, einen
unberechtigten Zugriff durch Dritte zu unterbinden.
7. Klient*in / Teilnehmer*in verpflichtet sich, keine Bild-, Bildton-, Ton- und/ oder
sonstige Aufnahmen zu erstellen. Klient*in obliegt es, die Teilnehmer*in über das
Verbot zu unterrichten.
VI. Lotta Faidini Events
8. Das Leistungsangebot der Auftragnehmerin umfasst auch die Durchführung von
Events/Veranstaltungen. Inhalt der Events/Veranstaltungen sind insbesondere Aufbau
von Selbstbewusstsein, Körper- und Selbstakzeptanz.
9. Detaillierte Informationen zu dem entsprechenden Event/Veranstaltung, insbesondere
zu Leistungsumfang, Preis und Buchungsfrist werden auf der Homepage
(https://www.lotta-faidini.de/) zur Verfügung gestellt.
10. Die Interessierte* kann ein Ticket für ein Lotta Faidini Event über die Plattform
"Fyndery" oder "Elopage" kaufen.
11. Der Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Interessierten* über die Teilnahme an der
Veranstaltung kommt dadurch zustande, dass Auftragnehmerin die Buchung der
Interessierten* in Text- oder Schriftform bestätigt. Sofern eine Buchung über Fyndery
oder Elopage erfolgt, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Fyndery oder Elopage.
12. Auftragnehmerin setzt für alle Veranstaltungen eine Mindest- und eine
Maximalteilnehmerzahl fest. Liegen mehr Buchungen vor als Plätze vorhanden sind,
entscheidet Auftragnehmerin nach eigenem Ermessen über die Teilnahme.
13. Events werden sowohl als Präsenzveranstaltung als auch online angeboten.
14. Der Verkauf der Tickets wird über den externen Anbieter "fyndery" oder "elopage"
abgewickelt.
15. Ausgewiesene Rabatte richten sich nach den jeweiligen Angeboten.
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9. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewährung eines angebotenen Rabattes ist die
abgeschlossene Übermittlung der Daten aus dem Anmeldeformular an die
Auftragnehmerin bzw. gegebenenfalls Zugang der entsprechenden E-Mail.
10. Eine Kombination mehrerer Rabattaktionen ist nicht möglich.
11. Das Entgelt für die Teilnahme an der Veranstaltung umfasst, wenn nicht im Einzelfall
anders angegeben, lediglich die persönliche Teilnahme der Interessierten* bzw. von
Dritten, deren Teilnahme die Interessierte* gebucht hat.
12. Anreise und Übernachtung gehören nicht zum Leistungsumfang.
13. Bei Stornierungen durch die Interessierte* kann eine Rückerstattung von gebuchten
Tickets unter gewissen Umständen ermöglicht werden. In jedem Fall erfolgt eine
Rückerstattung der gebuchten Tickets, wenn die Auftragnehmerin das Event mangels
erreichter Mindestteilnehmer*innenzahl absagt. Versäumte oder durch die
Auftragnehmerin abgesagte Event-Termine können nicht nachgeholt werden.
14. Auftragnehmerin ermöglicht im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und nach billigem
Ermessen die Teilnahme von Ersatzteilnehmer*innen, ohne zusätzliche Entgelte in
Rechnung zu stellen. Die Interessierte* muss Auftragnehmerin eine etwaige
Ersatzteilnehmer*in unverzüglich, spätestens aber am 8. Tag vor der Veranstaltung, in
Textform benennen. Auftragnehmerin wird der Interessierten* unverzüglich,
spätestens aber am 4. Tag vor der Veranstaltung, darüber informieren, ob die benannte
Ersatzteilnehmer*in an der Veranstaltung teilnehmen kann oder nicht.
VII. Vergütung
15. Die Höhe der Vergütung für 1:1 Coachings wird in Form eines Pauschalbetrages
individuell festgelegt und richtet sich nach dem individuellen Umfang des Coachings.
Die individuellen Vergütungsregelungen werden sodann in dem Angebot
zusammengefasst. Des Weiteren ergibt sich die Vergütung aus den hier aufgeführten
Kündigungsregelungen.
16. Sofern keine Regelung über eine Vergütung der Auftragnehmerin im Angebot
aufgeführt ist, so ist die Leistungserbringung mit einem Stundenhonorar von EUR
150,- zzgl. der gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer zu vergüten.
17. Vergütungen werden grundsätzlich in einer Zahlung in Höhe des vollen Betrages
beglichen.
18. In ausgewiesenen Fällen kann die Vergütung für 1:1 Coachings nach Absprache in
Teilzahlungen gezahlt werden.
19. Die Zahlung für 1:1 Coachings erfolgt nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung per
Überweisung auf das Konto der Auftragnehmerin. Zahlungsziel und Bankverbindung
sind auf der Rechnung ausgewiesen.
20. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Netto-Beträge zzgl. der gesetzlich
geltenden Umsatzsteuer.
Sollten Reisekosten seitens der Auftragnehmerin anfallen, werden die Parteien* eine
einvernehmliche Lösung über die Übernahme der angefallenen Kosten herbeiführen.
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VIII. Vertragslaufzeit
1. Die Vertragslaufzeit endet mit der vollständigen Erfüllung des im Auftrag
festgehaltenen Leistungsangebots.
2. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt
werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der
beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur
vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet
werden kann.
3. Sofern Klient*in den Auftrag ohne Vorhandensein eines wichtigen Grundes kündigt,
steht der Auftragnehmerin die vereinbarte Vergütung zu. Gegebenenfalls ersparte
Aufwendungen oder erworbene Vergütungen für ihre anderweitig eingesetzte
Arbeitskapazität finden Anrechnung. Der Klient*in steht es frei, einen höheren Betrag
als die von Auftragnehmerin ersparten Aufwendungen mit entsprechenden
Nachweisen darzulegen.
4. Anstatt den Auftrag zu stornieren, kann alternativ eine andere Klient*in benannt
werden.
5. Die Auftragnehmerin behält sich ebenfalls das Recht vor, den Vertrag fristlos zu
kündigen. Als Gründe für eine fristlose Kündigung gelten insbesondere, wiederholtes
unentschuldigtes Fernbleiben, Zahlungsverzug mit mehr als zwei Raten oder
wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung.
6. Die Parteien* sind von ihren jeweiligen Verpflichtungen zur Leistung befreit, sofern
und soweit die Leistungserbringung aufgrund von Umständen nicht möglich ist, die
von der jeweils betroffenen Partei nicht zu vertreten sind („höhere Gewalt“), wie
nachfolgend definiert.
7. Als höhere Gewalt gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Ereignisse, die –
selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Parteien*
liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare
Bemühungen der Parteien* nicht verhindert werden können. Hierzu zählen Krieg,
kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch,
Ausrufen eines Notstands, Ausschreitungen, Massendemonstrationen, Streiks und
rechtmäßige Aussperrungen, Terrorismus, Terrorgefahr, Embargo,
Regierungsanordnung, Epidemien, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß
einer Katastrophe, Erdbeben, Erdrutsch sowie nicht von der Auftragnehmerin
verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Leistungsstörungen
auf Seiten der Auftragnehmerin beauftragten Dritten gelten nur dann als höhere
Gewalt, wenn der Dritte seinerseits durch ein Ereignis in diesem Sinn an der
Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert wird.
8. Die Parteien* werden einander über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt
gemäß vorstehender Ziffer 7, insbesondere auf dessen Auswirkung auf bestehende
Vertragsbeziehungen und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.
Die Parteien haben sich über das weitere Vorgehen abzustimmen und festzulegen, in
welcher Weise nach Wegfall der höheren Gewalt der Auftrag der Auftragnehmerin
umgesetzt werden sollen.
9. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind
beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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10. Die Auftragnehmerin hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz der bis dahin erbrachten
Leistungen, wobei dazu auch Ansprüche Dritter zählen, die die Auftragnehmerin im
Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.
11. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. Als Schadensersatz kann die
Auftragnehmerin den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten eigenen
Leistungen sowie 60 % des Wertes der noch nicht erbrachten eigenen Leistungen
verlangen. Klient*in/ Teilnehmer*in bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt
nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die
Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Auftragnehmerin
vorbehalten. Als Schaden gelten ebenso Ansprüche Dritter, die im Vertrauen auf die
Durchführung des Vertrages beauftragt worden sind.
IX. Vertraulichkeit
12. Lotta Faidini bietet den Interessierten* einen geschützten Rahmen. Die Interessierten*
behandeln die besprochenen Themen im Zusammenhang mit den Namen der anderen
Interessierten* vertraulich.
13. Die Veröffentlichung von Themen im Zusammenhang mit Namen der Interessierten*
ist untersagt und führt zum Ausschluss aus dem Event.
14. Bezüglich des 1:1 Coaching werden sowohl Auftragnehmerin als auch Klient*in/
Teilnehmer*innen alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen
geheim halten. Die Parteien* verpflichten sich insbesondere, dabei alle Informationen,
Inhalte und Gegenstände (nachfolgend „Informationen“ genannt), die der jeweiligen
Partei im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten oder selbst erstellt hat, inklusive
aller hiervon gefertigten Kopien oder sonstige Reproduktionen, so sorgfältig
aufzubewahren, dass sie nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können. Dies
gilt sinngemäß auch für elektronisch gespeicherte Daten und Datensätze. Die
Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort und endet erst,
wenn die Informationen öffentlich bekannt geworden sind.
15. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für solche Informationen, hinsichtlich derer die
entsprechende Partei beweisen kann,
a. dass die Information zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt ist und
dieser Umstand nicht auf ein Fehlverhalten der entsprechenden Partei zurück zu führen
ist.
b. dass die vertraulichen Informationen der entsprechenden Partei auf anderen Wegen
zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass eine gegenüber der anderen Partei unmittelbar
oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und ein Recht zur
Weitergabe dieser Information bestand.
c. die entsprechende Partei aufgrund Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung
zur Weitergabe verpflichtet ist, sofern sie zuvor die andere Partei über die
beabsichtigte Weitergabe informiert hat und die nach Gesetz vorgesehenen und
angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Weitergabe so gering
wie möglich zu halten.
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X. Haftung und Gewährleistung
1. Die Klient*in haftet für Schäden, die sie an den zur Verfügung gestellten
Räumlichkeiten vor, während und nach einem Event oder Coaching verursacht hat, in
vollem Umfang selbst.
2. Die Gewährleistungsansprüche der Klient*in entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung wird durch die folgenden Klauseln
gesondert beschränkt.
3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer
Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach
bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen.
5. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung gibt es nicht.
Eine Haftung ist ausgeschlossen.
6. Ansprüche der Klient*in/ Interessierten* auf Schadensersatz sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
7. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen. Ferner gilt eine Haftungsbeschränkung nicht für Schäden
aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen und/ oder gesetzlichen Vertreter
beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf solche Schäden begrenzt, die als
vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind.
XI. Sonstiges
1. Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung im Rahmen des Auftrags in eigener
Verantwortung und nach eigenem fachlichem Ermessen. Auftragnehmerin ist nicht an
Weisungen der Klient*in gebunden. Sofern die Auftragnehmerin
Kooperationspartner*innen oder freie Mitarbeiter*innen zur Durchführung des
Auftrags einsetzt, gilt das Vorgenannte entsprechend.
2. Auftragnehmerin sowie die von ihr eingesetzten Kooperationspartner*innen oder freie
Mitarbeiter*innen erhalten das Recht, den Namen und etwaige Kennzeichen von
Klient*in als Referenz für die eigene Arbeit zu verwenden.
XII. Datenschutz
1. Auftragnehmerin erhebt und verarbeitet die im Rahmen dieser Vertragsbeziehung von
Klient*in erhaltenen personenbezogenen Daten.
2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten von
Klient*in erfolgt zum Zweck der Durchführung des Vertrages. Insoweit beruht die
Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.
3. Des Weiteren ergeben sich die Zwecke der Datenverarbeitung aus gesetzlichen
Verpflichtungen der Auftragnehmerin, z.B. gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und
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Nachweispflichten gegenüber den Finanzbehörden. Insoweit beruht die
Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO.
4. Außerdem kann sich der Zweck der Datenverarbeitung aus berechtigten Interessen der
Auftragnehmerin oder Dritter ergeben, wenn und so weit die Interessen, Grundrechte
und Grundfreiheiten der Klient*in nicht überwiegen (z.B. dauerhaftes Archivieren zur
Dokumentation des beruflichen Schaffens). Insoweit beruht die Datenerhebung und
Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO.
5. Weitere Informationen (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) finden sich in der
Datenschutzerklärung der Beraterin zu diesem Vertrag und/ oder unter
https://www.soulrebelcoaching.de/j/privacy .
XIII. Schlussbestimmungen
1. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar wird
oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin
wirksam.
2. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine
solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung für beide Seiten bestmöglich
verwirklicht.
3. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag durch individuelle
Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen
sowie -ergänzungen der Schriftform. Derjenige, der sich auf eine nicht der
schriftlichen Form entsprechenden Nebenabrede beruft, trägt die Beweislast.
4. Gerichtsstand ist Berlin.
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Widerruf
Soweit Sie Verbraucher*in sind, kann Die Teilnahme an einem Event/ Veranstaltung oder 1:1
Coaching binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lotta Faidini Coaching, Lotta
Braunert, Gartenstr. 15, 30453 Hannover, hallo@lotta-faidini.de) mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.)
–
An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-
Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
–
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–
Name des/der Verbraucher(s)
–
Anschrift des/der Verbraucher(s)
–
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.